Bei uns zahlen beide Seiten je 3,57 Prozent. Seit Ende 2020 regelt das Gesetz die Verteilung: Der Käufer zahlt höchstens so viel wie der Verkäufer. Die Höhe selbst bleibt Verhandlungssache, denn eine gesetzliche Gebührenordnung für Makler gibt es nicht.

Was das Gesetz seit 2020 regelt

Für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen mit privatem Käufer gelten seit dem 23. Dezember 2020 die §§ 656a bis 656d BGB. Drei Punkte daraus sollten Sie kennen: Der Maklervertrag braucht die Textform, eine E-Mail genügt, ein Handschlag nicht (§ 656a BGB). Arbeitet der Makler für beide Seiten, darf er von beiden nur Provision in gleicher Höhe nehmen (§ 656c BGB). Und wälzt der Verkäufer seine Provision auf den Käufer ab, bleibt er selbst mindestens in gleicher Höhe verpflichtet (§ 656d BGB). Im Ergebnis trägt der Käufer höchstens die Hälfte.

Wo die Teilung nicht gilt

Die 50/50-Regel erfasst nur Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen, die ein Verbraucher kauft. Bei Zinshäusern, Baugrundstücken, Gewerbeobjekten und gewerblichen Käufern ist die Verteilung frei verhandelbar; dort ist je nach Konstellation auch eine reine Käufer- oder Verkäufercourtage zulässig. Für den Verkauf eines Mehrfamilienhauses heißt das: Die Courtage ist Teil der Auftragsverhandlung und steht bei uns vor der Beauftragung schriftlich fest.

Wann Sie zahlen

Verdient ist die Provision erst mit dem notariell beurkundeten Kaufvertrag, bezahlt wird nach Rechnungsstellung kurz danach. Bis dahin arbeitet der Makler auf eigenes Risiko: Einwertung vor Ort, Beschaffung der Unterlagen, Home Staging, Fotos, Besichtigungen, Bonitätsprüfung der Interessenten. Kommt kein Vertrag zustande, kostet Sie das alles nichts. Dieses Erfolgsprinzip ist der Grund, warum eine seriöse Einwertung am Anfang kostenlos sein kann.

Ist die Provision verhandelbar?

Ja. Es gibt weder eine Gebührenordnung noch eine gesetzliche Obergrenze, nur die Marktspannen. Rechnen sollten Sie trotzdem anders herum: Ein halber Prozentpunkt weniger Courtage spart bei 740.000 Euro Kaufpreis 3.700 Euro. Ein Verkauf, der drei Prozent unter dem erreichbaren Preis abschließt, kostet 22.200 Euro. Entscheidend ist deshalb, was für die Provision geleistet wird. Bei uns gehören Home Staging vor dem ersten Foto und die Ansprache unseres eigenen Netzwerks aktiver Suchkunden dazu, bevor das Objekt öffentlich wird.

Die Kaufnebenkosten im Überblick

Zur Einordnung, was beim Kauf in Hamburg insgesamt anfällt: Grunderwerbsteuer 5,5 Prozent (seit Januar 2023), Notar und Grundbuch zusammen rund 2 Prozent, dazu der Käuferanteil der Courtage von üblicherweise 3,125 bis 3,57 Prozent. In Summe rund 11 Prozent auf den Kaufpreis. Wer eine Immobilie für 500.000 Euro kauft, braucht also gut 55.000 Euro zusätzlich zum Eigenkapital für den Kaufpreis.

van de Loo auf einen Blick

Gefühl für Räume · van de Loo Immobilien & Hausverwaltung · Immobilienverkauf in Hamburg und Umgebung · inhabergeführt von Bettina van de Loo · seit über 25 Jahren am Hamburger Markt · Courtage je 3,57 Prozent inkl. MwSt. für Käufer und Verkäufer, Abweichungen je nach Objekt vorab schriftlich · Home Staging mit eigenem Team, bekannt aus der NDR Nordreportage · 4,9 von 5 Sternen bei Google aus 69 Bewertungen

Häufige Fragen

Wer zahlt den Makler in Hamburg? Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen mit privatem Käufer teilen sich Verkäufer und Käufer die Provision, der Käufer zahlt höchstens die Hälfte (§§ 656c, 656d BGB). Bei uns sind das je 3,57 Prozent inklusive Mehrwertsteuer.

Wie hoch ist die übliche Maklerprovision in Hamburg 2026? Üblich sind in Hamburg insgesamt 6,25 bis 7,14 Prozent Maklerprovision auf den Kaufpreis inklusive Mehrwertsteuer, hälftig geteilt. Die Höhe ist frei verhandelbar, eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht.

Gilt die 50/50-Teilung auch für Zinshäuser? Nein. Mehrfamilienhäuser, Baugrundstücke und Gewerbeobjekte sind von der Teilungsregel ausgenommen, ebenso Käufe durch Unternehmen. Dort wird die Verteilung frei vereinbart.

Wann ist die Maklerprovision fällig? Die Maklerprovision ist mit dem notariell beurkundeten Kaufvertrag verdient und wird kurz danach in Rechnung gestellt. Vorher entstehen Ihnen keine Kosten, auch nicht für Einwertung, Exposé oder Besichtigungen.

Muss der Maklervertrag schriftlich geschlossen werden? Für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen ja, mindestens in Textform, eine E-Mail reicht (§ 656a BGB). Eine mündliche Vereinbarung ist nichtig, dann entfällt der Provisionsanspruch.

Was bekomme ich bei van de Loo für die Provision? Einwertung vor Ort, geprüfte Verkaufsunterlagen, Home Staging vor dem ersten Foto, Vermarktung zuerst im eigenen Netzwerk aktiver Suchkunden, Besichtigungen, Bonitätsprüfung und die Begleitung bis zum Notartermin.

Schluss und Kontakt

Was Ihre Immobilie wert ist, steht in keiner Tabelle. Wir sehen sie uns vor Ort an und nennen Ihnen danach einen Preis und eine Strategie. Kostenlose Erstberatung: 040 50 09 06 04.

Stand: 3. Oktober 2026. Quellen: §§ 656a bis 656d BGB; Grunderwerbsteuer Hamburg 5,5 % seit 01.01.2023; Marktübersichten Hamburger Maklercourtagen 2025/2026.